Stundensatz bei monatlichem Festgehalt berechnen

Manchmal interessiert einen ja sein eigener Stundenlohn, sei es für die Vergleichbarkeit mit anderen Jobs oder aber wenn es um die Vergütung von Überstunden geht. Sofern man ein monatliches Festgehalt bezieht, ist einem dieser Wert aber gar nicht unbedingt bekannt. Daher hier kurz die Berechnungslogik, mit der der Stundenlohn durch Firmen ermittelt wird.

Für die Berechnung benötigt man das Brutto-Monatsentgelt und die Wochenarbeitszeit (WAZ). Im Beispiel gehen wir von 2.500 € bei einer WAZ von 40 Stunden aus. Zusätzlich benötigt man die genaue Zahl an Wochen pro Monat. Diese bekommt man mit folgender Herangehensweise ermittelt:

Ein Jahr hat 365 Tage, alle 4 Jahre haben wir ein Schaltjahr mit 366 Tagen.
(4 * 365 + 1) / 4 = 365,25 Tage im Jahr

Ein Jahr hat 12 Monate.
365,25 / 12 = 30,4375 Tage im Monat

Eine Woche hat 7 Tage.
30,4375 / 7 = 4,34821429 Wochen im Monat

Nun wird die Arbeitszeit errechnet, die man im Mittel in einem Monat verrichtet, indem man die Wochen pro Monat mit der WAZ multipliziert:
4,34821429 * 40 = 173,9285714 Stunden im Monat

Und zu guter Letzt wird das Monatsentgelt durch die Stunden im Monat geteilt, was den übers Jahr immer gleichen Stundensatz ergibt:
2.500 / 173,9285714 = 14,37371663 ≈ 14,37 Euro Brutto pro Stunde

Alternativ kann man den Stundensatz auch mittels Jahresentgelt und täglicher Arbeitszeit ermitteln. Dafür werden dann die Arbeitstage des Jahres genutzt. Am Beispiel von oben macht das 30.000 € und bei 5 Arbeitstagen 8 Stunden am Tag.

Für die Herleitung der Arbeitstage des Jahres braucht man einmalig eine bereits nach erster Methode erfolge Berechnung des Stundensatzes, an der Zahl ~260,89 ändert sich dann aber nichts mehr.

Es braucht einen korrekt berechneten Stundensatz, welcher mit der täglichen Arbeitszeit multipliziert wird:
14,37371663 * 8 = 114,9897331 Euro am Tag

Das Jahresentgelt wird dann durch den Verdienst pro Tag geteilt:
30.000 / 114,9897331 = 260,8928571 ≈ 260,89 Arbeitstage pro Jahr

Urlaubstage und Feiertage brauchen in der Berechnung nicht berücksichtigt zu werden, denn diese werden ebenfalls voll vergütet, als wenn man an dem Tag am Arbeitsplatz gewesen wäre.